Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die Ferienvillen befinden sich auf der Westseite der kanarischen Insel La Palma, im Gemeindebereich der Ortschaft Tijarafe. Sie liegen ca. 70 – 110 m voneinander entfernt (jede Villa in Alleinlage) auf einem großen Grundstück (22 Tsd. qm) in landschaftlich reizvoller Lage mit einem herrlichen Rundumblick auf Atlantik und bewaldete Berge.
1. Nutzungsbedingungen:
Ganz wichtig:
Alle Nebenkosten für Warm- und Kaltwasser, Heizung, Elektrizität, Handtücher, Bettwäsche, Strandtücher, Geschirrtücher, Internet-Glasfaser - Zugang mit WLAN, Nutzung von Waschmaschine und Trockner, Nutzung des Pools, Parkplatz, Gemeindegebühren, Inselstreuern, Endreinigung (bei längerem Aufenthalt ab 20 Nächten auch Zwischenreinigung), Abfallgebühren, im jeweiligen Fall individuell angefordert Kinderbett, Hochstuhl für Kinder, Babybadewanne, Kleinkind-Wander-Tragegestell, Kinderwagen sind in den Wochen- bzw. Tagespreisen enthalten.
Der Nutzer erhält - in der Regel per E-Mail - neben anderen Informationen über die Organisation eine Buchungsbestätigung und die zur jeweiligen Ferienvilla zugehörige Hausordnung zugesandt. Mit Eingang der Anzahlung auf dem Konto der Ferienhaus-Verwaltung werden die Vereinbarungen in der Buchungsbestätigung, der Hausordnung und in den übrigen Vereibarungen anerkannt. Sie bindet den Mieteer und den Eigentümer. Falls die Buchungsbestätigung von der ursprünglichen Überlassungsvereinbarung abweicht, kann der Mieter vom Angebot innerhalb von 10 Tagen zurücktreten, indem er dies schriftlich kundtut.
In der Miete, die in der Buchungsbestätigung vereinbart wird, sind Nebenkosten für Bad- und Bettwäsche, Strandtücher, Geschirrtücher, Wasser, Elektrizität, Kaminholz, Glasfaser - Internetzugang, Parkplatznutzung, Gemeindegebühren, Inselstreuern, Endreinigung enthalten. Eine Anzahlung von ungefähr 20% der Mietbeträge ist sofort fällig, höchstens jedoch ein Anzahlungsbetrag von 2000 Euro. Die restlichen Mietkosten sind spätestens bis 20 Tage vor Nutzungsbeginn zu überweisen.
Die normale Mietdauer beträgt mindestens 4 Übernachtungen; wird ein kürzerer Zeitraum vereinbart, fällt eine ziusätliche Gebühr von 80 € an, die mit der Restmiete bis spätestens 20 Tage vor Urlaubsantritt zu begleichen ist.
Vor Ort zahlen Gäste eine Kaution von 200 €, die am Ende des Urlaubs zinslos zurückerstattet wird, wenn in und an der Villa nichts beschädigt oder zerstört worden ist.
Sonstige Nebenkosten, z.B. für zusätzliche gewünschte Reinigung oder Wäsche, sind vor Ort bei der Hausverwaltung zu begleichen.
Sonderwünsche, zusätzliche Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Eigentümer schriftlich bestätigt worden sind.
Der Eigentümer stellt einen Internet – ADSL Anschluss der IberioTel España zur Verfügung. Eine Gewähr für das Funktionieren des Anschlusses kann nicht gegeben werden. Der Eigentümer wird sich bei Störungen bemühen, die zuständigen Institutionen zur schnellen Instandsetzung aufzufordern.
Der Mieter bestätigt für sich und alle Gäste in der jeweiligen Villa, dass er während seines Aufenthalts in der Villa über den zur Verfügung gestellten Internet-Anschluss keinerlei Daten unerlaubt herunterlädt, die urheberrechtlich geschützt sind, bzw. für die ein Nutzungsentgelt gezahlt werden muss. Werden diese Bestimmungen nicht eingehalten, werden erhebliche Bußgelder fällig. Besonders sind Jugendliche und Kinder auf diese Bestimmung eindringlich hinzuweisen.
Die Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren sechs Monate nach dem vertraglichen Ende der Zeit, die der Nutzer in einer der Ferienvillen verbracht hat. Beanstandungen müssen unverzüglich der Hausverwaltung oder dem Eigentümer angezeigt werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nach der Nutzungszeit gilt als unwirksam. - Die Häuser dürfen höchstens mit der Anzahl der Personen regelmäßig bewohnt werden, die in der Nutzungsüberlassung vereinbart worden sind. Die angegebene Zahl schließt auch Kinder unter 12 Jahren, jedoch keine Kleinkinder ein. Es ist nicht gestattet, Haustiere mitzubringen.
Die Ferienvillen sind in gehobenem Standard eingerichtet; in den bestens ausgerüsteten Küchen befinden sich Elektro- – Koch- und Backherde, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen, Heißwasserbereiter, Spülmaschinen, Toaster, Dunstabzüge, Kühlschranke und Tiefkühlschranke. Alle Wohnräume sind heizbar. Im Wohnbereich finden sich neben Sitzgelegenheiten, kleinen Bibliotheken auch Internetzugänge, Stereoanlagen (mit CD), Satelliten - Fernsehgeräte und Kaminöfen, Feuerholz ist vorhanden.
Alle Häuser befinden sich in einem gemeinsamen großen, gepflegten subtropischen Garten mit Spazierwegen. Die Gartenmöbel auf den Terrassen der Ferienvillen (Gartenstühle, Gartentische, Sonnenschirme und Sonnenliegen) können auf eigene Gefahr genutzt werden. Es ist selbstverständlich, dass Gartenarbeiten zur Pflege und Unkrautvernichtung, notwendige Bauarbeiten und Instandhaltung und ebenso Wässerung der Liegewiesen von allen Gästen akzeptiert werden müssen.
2. Reinigung:
Die obligatorische, von der Verwaltung zu besorgende Endreinigung von Villa und Pool sind in den Übernachtungfspreisen NICHT enthalten. - Zwischenreinigung bei längerem Aufenthalt und Wäschewechsel ab 20 Übernachtungen sind im Preis enthalten.
Diese Reinigung wird bei längerem Aufenthalt obligatorisch auch alle 14 Tage als Zwischenreinigung mit Wäschewechsel durchgeführt.
Wäschewechsel und Hausreinigung sind zudem jederzeit zusätzlich möglich; diese Serviceleistungen werden mit der Verwaltung vor Ort abgesprochen und direkt abgerechnet.
3. Verschiedenes:
Parkplätze sind neben den Häusern vorhanden.
Ein Kinderbett kann vor der Anreise schriftlich bestellt werden. Es wird kostenlos aufgestellt.
Ungebührlich hoher Strom- oder Wasserverbrauch (mittlere Zählerstände) werden gesondert abgerechnet. Gäste notieren sich zusammen mit der Hausverwaltung den Zählerstand.
4. Besondere Situation auf La Palma:
Die private Ferienvillen, ihre Einrichtung und die umgebenden Anlagen sind pfleglich zu behandeln.
Unnötiger Lärm und Störungen des nachbarlichen Friedens sind zu unterlassen, besonders Musikanlagen und das Fernsehgerät dürfen nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden.
Über das Grundstück führt ein historischer, staatlicher Inselquerweg (Camino Real); deshalb ist Wanderern und Spaziergängern, die selten vorbeikommen, der Durchgang generell gestattet.
Auf der Insel ist Wasser knapp, so dass unnötiger Wasserverbrauch vermieden werden muss.
Abfall darf nicht verbrannt werden, Müllbehälter stehen auf den Durchgangsstraßen zur Verfügung. Nassabfälle aus der Küche müssen umgehend aus dem Haus entfernt werden, da sonst Ameisen und andere Ungeziefer im südlichen Klima unweigerlich ins Haus dringen (auf Kompostbehälter wird bei der Hauseinweisung hingewiesen).
Grundsätzlich ist zu sagen, dass auf der subtropischen Insel eingerechnet werden muss, dass möglicherweise z.B. Insekten oder Raupen bekämpft werden müssen. Diese nötigen Maßnahmen wie auch Arbeiten zur Instandhaltung und Pflege der Gebäude und der Gärten sind von Gästen hinzunehmen.
Zu beachten ist, dass die Kakteen auf dem Grundstück nicht berührt werden sollten, da die winzigen Stacheln auf der Haut sehr starke Schmerzen verursachen. Grillen am Haus und im Gartenbereich ist erlaubt - Kartons vor dem Grill ausbreiten, damit Fetrtflecken und Kohlereste nicht auf die Bodenfliesen geraten; Feuer darf nicht unbeaufsichtigt gelassen werden, Feuerlöscher und gefüllten Wassereimer in die Nähe stellen! Feuer und Kerzen sind nach Gebrauch zu löschen.
5. Nutzung:
Dem Nutzer steht das Recht zu, die jeweilige in der Buchungsbestätigung vereinbarte Ferienvilla (bis zwei Personen nur ein Schlafzimmer und ein Bad, es sei denn es ist die Nutzung von 2 Schlafzimmern und Bädern ausdrücklich vereinbart) einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen.
Er verpflichtet sich, die Ferienvilla und ihr Inventar mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Hinweise der Verwaltung vor Ort und Betriebsanleitungen sind unbedingt zu beachten. Technische Fehler sind umgehend der Verwaltung zu melden, Selbstreparatur kann nicht gestattet werden.
Der Nutzer ist zudem verpflichtet, einen während der Nutzungszeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und Gäste entstandenen Schaden zu ersetzen.
Die Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsvereinbarung in der Buchungsbestätigung..
Über die Müllentsorgungs- und Mülltrennmöglichkeiten werden die Nutzer von der Verwaltung unterrichtet.
Am Ankunftstag werden die Schlüssel für das jeweilige Landhaus in der Regel ab 16.00 Uhr übergeben. Andere Absprachen mit der Verwaltung sind zulässig.
Am Abreisetag muss das Objekt bis 10.00 Uhr verlassen werden.
Alle Kosten vor Ort sind vor Verlassen des Objekts zu begleichen.
Um mögliche Verluste bei Geschirr und Möbeln ausgleichen zu können, wird von der Verwaltung vor Ort, die das Haus betreut, eine Kaution in Höhe von Euro 200.00 erhoben. Die Kaution wird am Ende der Nutzungszeit zurückgegeben, wenn das Objekt ordnungsgemäß übergeben wird und keine Schäden oder Verluste zu verzeichnen sind.
Die Nutzer sollen keinen Ersatz selbst beschaffen. Durch die Rückzahlung der Kaution werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Eigentümers nicht berührt.
Auf dem Grundstück befinden sich brachliegende Flächen u.a. mit Kakteen, die nur mit besonderer Vorsicht auf eigene Gefahr und geeignetem Schuhwerk begangen werden dürfen. Höhlen betreten Sie auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Schäden wird ausgeschlossen.
6. Rücktritt - Versicherungen:
In den Nutzungskosten sind keine Versicherungen enthalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ist sehr empfehlenswert. Der Nutzer kann bis 30 Tage vor der vereinbarten Anreise gegen eine Kostenpauschale von 60 € zurücktreten.
Bei einem Rücktritt uzwischen 29 und 21 Tagen vor Nutzungsbeginn werden 20% der in der Buchungsbestätigung genannten Miete, mindestens jedoch 120.--€ fällig.
Bei einem Rücktritt vom 14. Tag bis zum Nutzungsbeginn werden 60% der in der Buchungsbestätigung genannten Miete fällig.
Wird rechtzeitig ein Ersatznutzer benannt, so werden Euro 60.-- Kostenpauschale fällig. Mit der Bestätigung durch den Eigentümer tritt der neue Teilnehmer in alle Rechte und Pflichten der Buchungsbestätigung ein.
Wir fordern - aus leidvoller Erfahrung - , dass die Mieter eine Reiserücktrittskosten - Versicherung für die Miet- unsd Reisekosten abschließen, da Sie meistens eine unserer Villen recht frühzeitig reservieren. Damit sind Krankheits-, Todesfälle und Unfallrisiken ausgeschlossen. Die „Europäische Reiseversicherung AG“, Vogelweidestraße 5, D-81677 München bietet für Ferienwohnungen und Stornokosten z.B. den Tarif 607 an, dessen Kosten etwa 1.5 - 2% der anteiligen Kosten betragen. Fast jedes Reisebüro kann Ihnen bei der Vermittlung einer Reiserücktrittskostenversicherung helfen. Andere Anbieter mit ähnlichen Bedingungen sind die "Hanse- - Merkur Reiseversicherung AG", Neue Rabenstraße 28, 20352 Hamburg, Tel.: 040-41 19 15 19 / Fax: 040 – 41 19 32 92 und die "Elvia – Reiseversicherung", Ludmillastraße 26, 81543 München, Telefon: 0049-(0)89- 6 24 24 460E-Mail:, und - Internet, Stand April 2020.
7. Sicherung des Hauses:
Die offene Bauweise der Villen bedingt, dass beim Verlassen Türen und Fenster sorgfältig verschlossen werden müssen. Der Nutzer hat alle Türen und Fenster zu verschließen, wenn sich im Haus oder in unmittelbarer Nähe keine Personen aufhalten, die während der Nutzungszeit Nutzungsrechte besitzen. Sonnenschirme und Marqisen müssen ebenso wie Pool - Abdeckungen nach der Benutzung grundsätzlich geschlossen werden.
8. Empfang und Schlüsselübergabe:
Auf Wunsch kann der Nutzer mit der Verwaltung vor Ort absprechen, an welcher Stelle der Insel am Anreisetag ein erstes Treffen stattfindet. Üblicherweise fahen Gäste bis zur gemieteten Villa
Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel am Nachmittag ab 16.00 Uhr. Andere schriftliche Vereinbarungen sind möglich. Nach Schlüsselübergabe und Einweisung geht die Nutzung und Verantwortung für das Haus für die Dauer der Nutzungszeit an den Nutzer über. Eine Weitergabe des Hausschlüssels an Unbefugte ist nicht gestattet.
9. Rechtsverhältnis:
Das Rechtsverhältnis beider Parteien regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften in Deutschland, besonders nach den Paragraphen 651a-k des BGB und nach den oben aufgeführten Bedingungen, die die geltenden Bestimmungen ausfüllen und sie ergänzen. Jeder Nutzer erkennt mit der Anzahlung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen und zeitweiligen Gäste der jeweiligen Villa diese Bedingungen als allein verbindlich an. Alle Nebenabsprachen werden schriftlich ausgeführt und vom Eigentümer wie vom Nutzer unterschrieben.