Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann vor dem Nutzungsbeginn vom Mietvertrag zurücktreten.



Geht eine Rücktrittserklärung beim Eigentümer bis 60 Tage vor

Mietbeginn ein, werden 35 € als Verwaltungs - Kostenpauschale fällig.


Bei einem Rücktritt von 59 Tagen bis 21 Tage vor Mietbeginn werden

25% als Kostenbeteiligung fällig.


Bei einem Rücktritt vom 20. bis zum 10. Tag vor Mietbeginn werden

75% der vereinbarten Miete fällig.

Bei späterem Rücktritt und bei Nichterscheinen werden 100% der

vereinbarten Miete berechnet.

Wird eine Urlaubsperiode nur geändert oder in eine andere Villa verlegt.

Wird rechtzeitig ein Ersatzmieter benannt, so werden lediglich Euro 35.-

Kostenpauschale fällig. Mit der Bestätigung durch den Eigentümer tritt

der neue Mieter in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.

Im Mietbetrag sind keine Versicherungen enthalten.

Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskosten - Versicherung für die

Mietbeträge (und die Reisekosten) abzuschließen. Damit sind Kosten

bei Krankheits- und Todesfällen sowie Unfallrisiken ausgeschlossen.