Stornierungsbedingungen
Der Mieter kann vor dem Nutzungsbeginn vom Mietvertrag zurücktreten.
Geht eine Rücktrittserklärung beim Eigentümer bis 60 Tage vor
Mietbeginn ein, werden 35 € als Verwaltungs - Kostenpauschale fällig.
Bei einem Rücktritt von 59 Tagen bis 21 Tage vor Mietbeginn werden
25% als Kostenbeteiligung fällig.
Bei einem Rücktritt vom 20. bis zum 10. Tag vor Mietbeginn werden
75% der vereinbarten Miete fällig.
Bei späterem Rücktritt und bei Nichterscheinen werden 100% der
vereinbarten Miete berechnet.
Wird eine Urlaubsperiode nur geändert oder in eine andere Villa verlegt.
Wird rechtzeitig ein Ersatzmieter benannt, so werden lediglich Euro 35.-
Kostenpauschale fällig. Mit der Bestätigung durch den Eigentümer tritt
der neue Mieter in alle Rechte und Pflichten des Mietvertrages ein.
Im Mietbetrag sind keine Versicherungen enthalten.
Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskosten - Versicherung für die
Mietbeträge (und die Reisekosten) abzuschließen. Damit sind Kosten
bei Krankheits- und Todesfällen sowie Unfallrisiken ausgeschlossen.